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F.A.Q.
Wie lange dauert das Verfahren?
Das liegt in der Hand der Medianden. Für einen Konflikt mit zwei Parteien werden in der Regel bis zu 8 Stunden angesetzt. Das Verfahren kann jederzeit (bei Einigung oder auf Wunsch einer Partei) beendet oder bei Bedarf einvernehmlich fortgeführt werden.
Was kostet ein Verfahren?
Sie zahlen das Honorar, das pauschal oder pro Stunde mit der Mediatorin vereinbart wird. Hinzu kommen Auslagen für Vorbereitung, Material und ggf. Raum- und Anfahrtskosten.
Wo findet das Verfahren statt?
Idealerweise findet das Verfahren an einem neutralen Ort statt. Die Mediatorin kann dazu auf Wunsch einen Raum buchen. Alternativ findet das Verfahren in den Räumlichkeiten der Medianden statt.
Macht die Mediatorin einen Lösungsvorschlag, an den die Medianden gebunden sind?
Nein. Die Medianden kennen sich in dem Gegenstand des Konflikts am besten aus. Die Lösung entwickeln Sie daher gemeinsam. Die Mediatorin unterstützt Sie als neutrale Vermittlerin darin, Ihre Meinungsverschiedenheiten bzw. Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.
Was passiert, wenn es zu keiner Einigung kommt?
Die Erfolgsquoten einer Mediation sind sehr hoch. Sollte es innerhalb des angesetzten Zeitrahmens dennoch zu keiner Einigung kommen, können Sie das Verfahren fortsetzen oder mangels Aussicht auf Erfolg beenden und zB den Weg der gerichtlichen Auseinandersetzung wählen.
Sind die Inhalte des Verfahrens vertraulich?
Ja. Das Mediationsverfahren ist nicht öffentlich. Die Mediatorin ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Mediationsordnung der Mediatorin verpflichtet die Parteien ebenfalls zur Vertraulichkeit.